Energieberatung

WAS VERBRAUCHT EIGENTLICH MEIN HAUS?

Neben Preis, Lage, Größe, Ausstattung und Baujahr entscheidet der Energieverbrauch eines Gebäudes mit über den Wert eines Hauses. Ähnlich wie bei Haushaltsgeräten werden Gebäude auf einer Skala von A+ (grün) bis H (rot) in verschiedene Effizienzklassen eingeteilt, um sie besser miteinander vergleichen zu können.  

Die Energieeffizienzklassen von Gebäuden nach EnEV 2016 klassifizieren Gebäude nach Endenergiebedarf pro Quadratmeter und Jahr.

Wieviel Kraftstoff ihr Auto verbraucht, wissen die Meisten, was das eigene Haus
jedoch an Energie verbraucht nur die Wenigsten. Dabei sind gerade hier oftmals
enorme Kosten versteckt, die Eigentümern und Nutzern nicht bewusst sind. Eine
gründliche Gebäudeenergieberatung kann helfen, den unnötigen Energieverlust
aufzuspüren, zu einem effizienteren Betriebsenergieverbrauch zu kommen und die
versteckten Kosten einzusparen.

WOFÜR BRAUCHE ICH EINEN ENERGIEAUSWEIS?
Der Energieausweis wurde 2004 in einem Feldversuch als “Energiepass” eingeführt und ist seit EnEV 2009 verpflichtend. Wenn ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet wird, ist der Energieausweis seit der EnEV 2014 unaufgefordert vorzulegen. Er bietet Transparenz und Orientierung für Hausbesitzer, Mieter und Vermieter.
WELCHE ARTEN VON ENERGIEAUSWEIS GIBT ES?
Beim Energieausweis wird, zwischen dem Energieverbrauchs- und dem Energiebedarfsausweis unterschieden. Der Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Hausbewohner, während der Bedarfsausweis auf einem theoretischen Berechnungsmodell beruht, das den energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten bewertet.

KENNTNIS FÜR HAUSBESITZER

Wer über eine energetische Sanierung seiner Immobilie/ der eigenen vier Wände nachdenkt, erhält mit dem Energieausweis gleich mehrere Informationen, z.B. wie energieeffizient die Immobilie im Vergleich zu anderen ist. Außerdem erhalten Sie konkrete Empfehlungen für energetische Sanierungsmaßnahmen und einen Überblick über ihr jeweiliges Einsparpotenzial.

TRANSPARENZ FÜR KÄUFER UND MIETER
Seit 2014 sind Angaben zum Energieausweis auch für Immobilienanzeigen verpflichtend.
Hausbesitzer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, sind gesetzlich dazu verpflichtet, unaufgefordert einen Energieausweis vorzulegen.
Ziel ist es, eine höhere Transparenz in Bezug auf die energetische Qualität von Gebäuden zu liefern, sowie Mietern und Käufern Anhaltspunkte für die anstehende Investitionsentscheidung zu geben.

WERTSTEIGERUNG FÜR VERKÄUFER UND VERMIETER

Wer seine Immobilie energetisch saniert, steigert damit deren Wert. Ein dokumentierter Energieausweis erhöht außerdem die Attraktivität der Immobilie am Markt und erhöht damit die Wahrscheinlichkeit, bei Verkauf oder Vermietung mehr Einnahmen zu generieren.
Mieter und Käufer können somit die Qualität eines Angebots objektiver nachvollziehen, die zu erwartenden Nebenkosten besser einschätzen und sich vorab einen Eindruck über die Immobilie verschaffen.

WIE WIRD IHR ENERGIEAUSWEIS ERSTELLT?

Einmaliger Vor- Ort Besuch
Umfangreiches Aufmaß vom Gebäude
Energetische Bilanzierung und Bewertung
Darstellung der Ergebnisse
Konkrete Sanierungsvorschläge
Ausstellung eines Energieausweises nach dem berechneten Energiebedarf, inhaltlich und formal durch die jeweils gültige EnEV
Registrierung bei der zuständigen Behörde